Fahrt des Freundeskreises Amboise-Boppard nach Amboise

Der Freundeskreis Amboise-Boppard führt vom 26.05. (Christi Himmelfahrt) bis 29.05. 2022 eine Fahrt zur Partnerstadt durch. Eigentlich sollte diese bereits im Jahr 2020 anlässlich des 35jährigen Jubiläums der Partnerschaft stattfinden, jedoch hat die Pandemie dies vereitelt.
Die Fahrtkosten (Reisebus) betragen voraussichtlich: erwachsene Mitglieder 150 €; erwachsene Nichtmitglieder 170 €; Jugendliche bzw. junge Erwachsene bis 25 J. ohne eigenes Einkommen 70 €. Für die Fahrt im Bus gilt die 2G plus-Regel mit den Erleichterungen für „Geboosterte“, d.h. für diese entfällt die Pflicht für einen aktuellen Test und die Maskenpflicht im Bus. Weiterhin gilt, dass im Bus nichts verzehrt werden darf. Nichtalkoholische Getränke dürfen dort konsumiert werden. In Amboise erfolgt die Unterbringung in Gastfamilien.
Der Freundeskreis freut sich, wenn möglichst viele Bopparder Bürger an der Fahrt teilnehmen. Im Sinne des Fortbestehens einer aktiven Partnerschaft ist es wünschenswert, dass viele Jugendliche mitfahren.
Interessenten an der Fahrt mögen sich bitte bis spätestens 29.04.2022 bei der Vorsitzenden des Freundeskreises, Frau Bergmann (Tel. 06742 3934), melden.
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Absage der Amboise-Fahrt des Freundeskreises Amboise-Boppard

Aufgrund der Corona-Epidemie ist die Fahrt des Freundeskreises Amboise-Boppard vom 21. bis 24. Mai 2020 nach Amboise abgesagt. Der Freundeskreis bedauert sehr, dass das 35jährige Jubiläum der Städtepartnerschaft nicht zu diesem Termin gefeiert werden kann. Bereits geleistete Fahrtkostenzahlungen werden erstattet.

Besuch aus Amboise vom 30.05. bis 02.06. 2019

Von Christi Himmelfahrt bis zum darauf folgenden Sonntag war wieder eine Gruppe von über 50 Gästen aus Amboise zu Besuch in der Partnerstadt Boppard. Pünktlich zum ihrem Empfang am Donnerstagabend im Hof der Stiftung Bethesda zeigte sich das Wetter von seiner besten Seite. Höhepunkt des diesjährigen Besuchsprogramms war am Freitag die Besichtigung des „Lavadomes“ in Mendig mit einer Führung auch in französischer Sprache. In einer kurzen Video-Einführung konnten die Gäste zunächst gewissermaßen mit „son et lumière“ und erzitternden Sitzen die Eruption des Laacher-See-Vulkans erahnen. Danach ging es, ausgestattet mit Bergmannshelm und Jacke, über 150 Treppenstufen oder mit dem Lift hinab in die Lavakeller. Die Dimensionen der herausgeschlagenen Grotten des einstmals größten Lava-Basalt-Bergwerks der Welt beeindruckten die Gäste von der Loire. Wieder oben bei sommerlichen Temperaturen stärkte man sich anschließend mit einem Imbiss in der „Bauernschmause“ in Polch. Zwei Hähne im Hof verscheuchten mit unablässigem Gekrähe jedwede Mittagsmüdigkeit. Am Abend fand dann das Festbankett in der Bopparder Stadthalle statt. Das abwechslungsreiche Buffet und Weine aus Boppard boten die Grundlage für einen gelungenen Abend. Ein Streicherensemble aus sechs Jugendlichen mit ihrem Lehrer Jan Kokich erfreute alle Gäste mit gekonnt dargebotenen Stücken von Komponisten des Barock (Vivaldi) bis solchen neuerer Zeit (Elgar). Nicht weniger Freude bereitete eine weitere Musikgruppe mit ihren Darbietungen: die Gesangsgruppe „Spirit & Rock“ aus Brey. Beide Musikgruppen erhielten wohlverdient viel Beifall. Zwei bildende Künstler aus Amboise und Boppard (mit einer Partnerin aus Österreich) präsentierten einige ihrer Werke.

Am Samstagvormittag fand im Hof der „Alten Burg“ Boppard der offizielle Empfang durch die Stadt Boppard statt – die Begrüßung erfolgte in Vertretung des Bürgermeisters durch die 1. Beigeordnete, Frau Schneider. Die Grußworte des Bürgermeisters von Amboise überbrachte sein Stellvertreter, Monsieur Levret. Die jeweiligen Ansprachen und Grußworte wurden aufgelockert durch Musikbeiträge des Jugendblasorchesters Weiler. Mit beschwingten Melodien aus Filmen und Musicals sorgten die jungen Musiker für gute Laune. Monsieur Levret lud sie danach alle nach Amboise ein, wenn im nächsten Jahr das 35-jährige Jubiläum der Partnerschaft gefeiert wird. Er sagte weiterhin, er hoffe, alle Anwesenden nächstes Jahr in Amboise wiederzusehen. Im Anschluss an den Empfang konnte das Museum in der Alten Burg besucht werden. Der Samstag-Nachmittag und –Abend standen zur freien Verfügung der Gäste. Als Möglichkeiten wurden angeboten: Eine Fahrt mit dem Sessellift zum „Vierseenblick“, die Teilnahme an einer geführten Wanderung auf den Rheinhöhen der gegenüberliegenden Rheinseite oder eine Schifffahrt auf dem Rhein.

Am Sonntagmorgen hieß es dann nach drei erlebnisreichen Tagen Abschied nehmen mit dem schon von Monsieur Levret geäußerten Wunsch, dass man sich in einem Jahr in Amboise wiedersehe.

Besuch der Partnerstadt Amboise

Im nunmehr 33. Jahr der Partnerschaft besuchte eine Gruppe von 50 Bopparder Bürgerinnen und Bürgern im Alter von 10 bis über 80 Jahren vom Donnerstag, 10. bis Sonntag, 13. Mai die Partnerstadt Amboise. Die Fahrt wurde in bewährter Weise vom Freundeskreis Amboise-Boppard durchgeführt, der hierdurch erfreulicherweise auch eine Reihe neuer Mitglieder gewinnen konnte. Das von den französischen Gastgebern aufgestellte Programm war abwechslungsreich und vielfältig. So wurde am Freitag bei strahlendem Sonnenschein Schloss Montpoupon besichtigt. In den dafür freigegebenen Räumen des Jagdschlosses, das schön in die waldreiche Landschaft eingebettet ist, durfte man sich frei bewegen. Das angeschlossene Jagdmuseum bot einen guten Überblick über die Parforcejagd. Anschließend wurde das Blumendorf Chédigny besichtigt. Fast alle Häuserfassaden waren gesäumt von Rosen und anderen Blühpflanzen. Am Abend fand das Festbankett im Nachbarort von Amboise Saint-Martin-le-Beau statt. Der Samstagvormittag begann mit dem offiziellen Empfang im Rathaus der Stadt Amboise. Am Schluss seiner kurzen Rede erklärte der Bürgermeister, Mr. Guyon, dass er sich schon darauf freue, wenn er in einem der kommenden Jahre nach Boppard komme, von dem guten Bopparder Wein trinken zu können. Der Samstagnachmittag stand dann für die Besichtigung der imposanten antiken Getreidespeicher zur Verfügung. Ob diese allerdings tatsächlich Julius Cäsar bzw. seine Legionäre in Gallien errichtet haben, darf bezweifelt werden. Am Sonntagmorgen trat die Reisegruppe nach drei schönen, erlebnisreichen Tagen in Amboise wieder die Heimreise an und es hieß beim Abschied: Au revoir l’année prochaine à Boppard.

Die Reisegruppe hat Rosé-Wein aus Amboise mitgebracht, der ab sofort in der „Chocobar“ am Marktplatz in Boppard getrunken oder gekauft werden kann.

Fotogalerie 2018

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Besuch aus Amboise vom 25. bis 28. Mai 2017

Am Christi-Himmelfahrt-Wochenende war traditionell wieder eine Gruppe junger und älterer Bürger aus der Partnerstadt an der Loire zu Gast in Boppard. Bei herrlichem Wetter wurden die Freunde aus Amboise am Donnerstagabend im Freundschaftsgarten am Rhein begrüßt.

Am Freitagvormittag fand eine Führung in deutscher und französischer Sprache durch Burg Rheinfels statt. Beim Gehen und Kriechen durch Wehr- und Minengänge gab die Führerin auf sehr amüsante Weise Details aus der Geschichte der ausgedehnten Anlage bekannt. Danach konnten sich alle bei einem Imbiss in der idyllisch gelegenen Baunhöller Mühle stärken. Am Abend fand das Festbankett in der Bopparder Stadthalle statt. Nachdem Dr. Menzel vom Vorstand des Freundeskreises Amboise-Boppard bei seiner Begrüßung der Gäste in französischer und deutscher Sprache die wechsel- und leidvolle Geschichte der deutsch-französischen Beziehungen bis zur heutigen Freundschaft dargestellt hatte, wurde das festliche Büffet eröffnet. Zwischen den Gängen boten die Brüder Mark und Oliver Kuppek mit Klavier und Geige gekonnt ein musikalisches Intermezzo dar.

Am Samstagvormittag wurden Gäste und Gastgeber in der kurfürstlichen Burg von Bürgermeister Dr. Bersch empfangen. Am Beispiel der sehr schön restaurierten Burg machte auch er die wechselvolle Geschichte der deutsch-französischen Beziehungen deutlich. Anschließend bestand die Möglichkeit zur Besichtigung der kurfürstlichen Burg und des darin befindlichen Museums. Samstag-Nachmittag und -Abend konnten nach den Wünschen der Gäste gestaltet werden. Manc

he nutzten dies zur Fahrt mit dem Sessellift, einem Stadtbummel oder einer Schifffahrt auf dem Rhein. Die Jugendlichen trafen sich abends in geselliger Runde im Jugendraum der Jugendbegegnungsstätte St. Michael.

Am Sonntagmorgen hieß es dann nach einem abwechslungsreichen und gelungenen Besuch in der Partnerstadt: „au revoir“ nächstes Jahr in Amboise!

Fotogalerie

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Satzung

Freundeskreis Amboise-Boppard e.V.

 

Satzung des Freundeskreises Amboise-Boppard e.V.

 § 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen “Freundeskreis Amboise-Boppard e.V.“ Sein Sitz ist Boppard. Er ist unter der Nr. 2709 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen.

§ 2 Aufgabe

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Freundeskreis hat die Aufgabe, im Geiste der Völkerverständigung zwischen Frankreich und Deutschland die Freundschaft der Bopparder Bevölkerung mit den Einwohnern der Stadt Amboise zu pflegen und zu vertiefen. Hierzu soll er die entsprechenden Aktivitäten entwickeln, fördern und unterstützen.
  2. Er soll namentlich die Begegnung von Bürgern beider Städte und Länder unterstützen, den Schüler- und Jugendaustausch fördern,  und beitragen zur gegenseitigen Vermittlung von Lebensart, Kultur und Sprache.

 

 § 3 Gemeinnützigkeit

Der Freundeskreis verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Freundeskreises dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Freundeskreises. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Freundeskreises fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 § 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder des Freundeskreises können natürliche Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres und juristische Personen werden. Die Aufnahme als Mitglied in den Freundeskreis ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen, der über den Aufnahmeantrag entscheidet.
  2. Mitglieder, die sich um die Städtepartnerschaft herausragende Dienste erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
  3. Die Mitgliedschaft endet 1. durch Tod des Mitgliedes, 2. durch Austritt des Mitgliedes nach schriftlicher Abmeldung, 3. durch Ausschluss des Mitgliedes und 4. durch Streichung. Der Ausschluss ist nur zulässig, wenn das Mitglied gegen die Satzung verstößt oder in sonstiger Weise gegen die Ziele des Vereins handelt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach vorheriger Anhörung des betreffenden Mitgliedes. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt, wenn ein Mitglied trotz schriftlicher Abmahnung durch den Vorstand seinen Pflichten, insbesondere seiner Beitragspflicht nicht nachkommt. Über die Streichung entscheidet die  Mitgliederversammlung. Das betroffene Mitglied ist vorher anzuhören.

 § 5 Organe

Organe des Freundeskreises sind: die Mitgliederversammlung und der Vorstand

§ 6 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für

  1. die Wahl des Vorstandes
  2. die Entlastung des Vorstandes nach der Entgegennahme des Tätigkeits-, Geschäfts- und Prüfungsberichtes,
  3. die Beschlüsse über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins,
  4. die Wahl von zwei Rechnungsprüfern.

 

 § 7 Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist im Laufe eines Geschäftsjahres mindestens einmal einzuberufen. Zur Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Bekanntgabe des Tagungsortes, der Tagungszeit und der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher schriftlich einzuladen.
  2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden.
  3. Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
  4. Bei Wahlen ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Wird im ersten Wahlgang keine Stimmenmehrheit für einen Kandidaten erreicht, so findet eine Stichwahl zwischen den Bewerbern statt.
  5. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von einem seiner Stellvertreter geleitet. Es wird offen abgestimmt. Auf Antrag wird mit Zustimmung der Mehrheit der Anwesenden geheim abgestimmt.
  6. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

 

 § 8 Aufgaben des Vorstandes

  1. Der Vorstand ist zuständig für die Leitung des Freundeskreises und die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
  2. Der Vorsitzende vertritt den Freundeskreis gerichtlich und außergerichtlich als Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
  3. Der Schatzmeister ist vor allem für die Beitragserhebung, die kassentechnische Abwicklung, sowie die Rechnungslegung verantwortlich. In diesem Rahmen ist er zur Alleinvertretung befugt.

 

 § 9 Zusammensetzung, Einberufung und Sitzungen des Vorstandes

1. Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern:

  • dem / der Vorsitzenden,
  • dem / der 2. Vorsitzenden,
  • dem Schriftführer/ der Schriftführerin
  • dem Schatzmeister/ der Schatzmeisterin
  • zwei Beisitzern / Beisitzerinnen

Der Vorstand wird auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur folgenden Vorstandswahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes findet für die Dauer der laufenden Wahlperiode eine Nachwahl durch die Mitgliederversammlung statt.

  1. Der Vorstand wird vom Vorsitzenden im Laufe des Geschäftsjahres mindestens zweimal einberufen. Auf schriftlichen Antrag von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern ist der Vorstand binnen zwei Wochen zu einer Sitzung einzuberufen.
  2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit gibt die  Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
  3. Der Bürgermeister der Stadt Boppard, sowie Personen, die im Sinne der Partnerschaft mitarbeiten, können vom Vorsitzenden zur Sitzung eingeladen werden.
  4. Die Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von dem zu seiner Vertretung berufenen Mitglied des Vorstandes geleitet.

 

§ 10 Geschäftsstelle entfällt

 § 11 Beiträge

Es ist ein Mitgliedsbeitrag für den Freundeskreis zu leisten, über dessen Höhe die  Mitgliederversammlung entscheidet. Er ist bis zum 1. Mai des laufenden Geschäftsjahres zu entrichten.

§ 12 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Freundeskreises ist das Kalenderjahr.

§ 13 Rechnungsprüfung

Die Buchführung des Freundeskreises ist für jedes Geschäftsjahr von den Rechnungsprüfern zu überprüfen. Der Rechnungsprüfungsbericht wird der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes vorgelegt.

§ 14 Satzungsänderung

Die Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen geändert werden.

§ 15 Auflösung

  1. Der Freundeskreis Amboise-Boppard e.V. kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Die Auflösung kann nicht nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden; zum Beschluss ist die Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder erforderlich.
  2. Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt Boppard, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 16 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Annahme durch die  Mitgliederversammlung am 16.03.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 20.04.2015 außer Kraft.

Jubiläumsbesuch in Amboise

Von Donnerstag, 5. bis Sonntag, 8. Mai, waren ca. 40 Mitglieder des Freundeskreises Amboise-Boppard zum Gegenbesuch anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Städtepartnerschaft in Amboise.

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Begrüßung am Weinbaugymnasium

Nach der wie immer herzlichen Begrüßung durch die Gastgeber im Weinbau-Gymnasium hatten diese sich wieder ein abwechslungsreiches Programm einfallen lassen. So wurde am Freitag Schloss Chambord besichtigt, dabei nahm man auch an einem imposanten Ritterturnier teil. Anschließend fand eine Führung durch das historische Rathaus statt und die Besichtigung des kleinen Schlosses Gaillard bei Amboise, das umgeben ist von einem herrlichen Garten im Stil der italienischen Renaissance.

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Chateau de Chambord

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Eine Führung durch das Chateau Gaillard

Ein Höhepunkt war sicherlich das gemeinsame Abendessen im Festsaal des Amboiser Schlosses, feierlich eröffnet mit einer Darbietung höfischer Tänze einer Gruppe in historischen Kostümen.

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Am Samstag hatten die französischen Gastgeber einen Tag der Partnerschaften veranstaltet. Ganztägig konnte man sich im Foyer des Stadttheaters an Ständen über die jeweiligen Partnerstädte von Amboise informieren: Fana/Mali, Vinci/Italien, Baleni/Rumänien und natürlich Boppard. Beendet wurde der Tag mit einem großen Empfang an gleicher Stelle, bei dem sich alle Gruppen noch einmal vorstellten. Zwischen den einzelnen Vorträgen wurden die Teilnehmer in hervorragender Weise durch kasachische Studenten mit Musik und Tanz aus deren Heimat unterhalten.

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Journée des jumelages, Amboise, 7.5.2016

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Am frühen Sonntagmorgen hieß es dann Abschied nehmen – mit dem Versprechen, sich im nächsten Jahr in Boppard wiederzusehen.

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Gruppenfoto vor der Abfahrt

Programm Amboisefahrt 2016